Hinweise zu bestimmten Rechtsverstößen, die die Unternehmen Autohaus Ressle e.K. und Fahrdienst KG, können Sie uns ab sofort melden.

Die EU-Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden (EU-Richtlinie 2019/1937 vom 23.10.2019, kurz: Whistleblower-Richtlinie), schützt Personen, die Verstöße gegen das EU-Recht in nachfolgenden Bereichen anzeigen:

  • Öffentliches Auftragswesen

  • Finanzdienstleistungen, Finanzprodukte und Finanzmärkte sowie Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

  • Produktsicherheit und -konformität

  • Verkehrssicherheit

  • Umweltschutz

  • Strahlenschutz und kerntechnische Sicherheit

  • Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit, Tiergesundheit und Tierschutz

  • Öffentliche Gesundheit

  • Verbraucherschutz

  • Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten sowie Sicherheit von Netz- und Informationssystemen (Artikel 2 der EU-Richtlinie)

Hinweisgebende Personen leisten einen wichtigen Beitrag zur Aufdeckung und Ahndung von Missständen und sollen daher besonders geschützt werden.

Die Whistleblower-Richtlinie legt einen EU-weiten standardisierten Schutz gegen Repressalien für hinweisgebende Personen fest und verpflichtet Unternehmen und Dienststellen zur Einführung von Meldekanälen für Hinweisgebende sowie zur Etablierung von Verfahren zur Bearbeitung von Meldungen.

Entsprechende Vorfälle können nur aufgedeckt werden, wenn sie auch angezeigt werden. Die EU-Richtlinie schützt bei einem entsprechenden Hinweis vor Repressalien wie Kündigung oder sonstige Benachteiligungen, wenn der Meldeweg eingehalten wird.

In unserem Hause ist die Beauftragte für den Datenschutz als interne Meldestelle zuständig für die Entgegennahme von Hinweisen zu Verstößen und Missständen sowie für die anschließende Bearbeitung.

Falls Ihnen ein vermeintlich unvorschriftsmäßiges Verhalten auffällt, nutzen Sie gern die Kontaktmöglichkeiten über das Kontaktformular.

Sobald ein Hinweis auf einem der vorgenannten Wege bei der internen Meldestelle im Hause eingeht, bestätigt die interne Meldestelle Ihnen als hinweisgebende Person den Eingang einer Meldung spätestens nach sieben Tagen, hält Kontakt mit Ihnen und prüft die Stichhaltigkeit der eingegangenen Meldung. Falls erforderlich, ersucht sie Sie um weitere Informationen und ergreift angemessene Folgemaßnahmen. Im Anschluss erhalten Sie von der internen Meldestelle innerhalb von drei Monaten eine Rückmeldung zu geplanten sowie bereits ergriffenen Folgemaßnahmen.

Die Meldestelle wahrt die Vertraulichkeit Ihrer Identität als hinweisgebende Person sowie die Identität der Personen, die Gegenstand der Meldung sind und die der sonstigen in der Meldung genannten Personen.

Personenbezogene Daten, die für die Bearbeitung einer spezifischen Meldung offensichtlich nicht relevant sind, werden nicht erhoben beziehungsweise unverzüglich wieder gelöscht, falls sie unbeabsichtigt erhoben wurden.

Als Person, die nach der EU-Richtlinie Informationen über Verstöße meldet oder offenlegt, gelten Sie nicht als Person, die eine Offenlegungsbeschränkung verletzt hat. Sie können für eine solche Meldung oder Offenlegung in keiner Weise haftbar gemacht werden, sofern Sie hinreichenden Grund zu der Annahme hatten, dass die Meldung oder Offenlegung der Information notwendig war, um einen verstoß gemäß dieser Richtlinie aufzudecken.

Ausgenommen vom Schutz dieser Richtlinie sind Personen, die zum Zeitpunkt der Meldung willentlich oder wissentlich falsche oder irreführende Informationen gemeldet haben.

Hinweise zu bestimmten Rechtsverstößen der Autohaus Ressle e.K. und Fahrdienst KG

Falls Ihnen ein vermeintlich unvorschriftsmäßiges Verhalten auffällt, nutzen Sie gern die Kontaktmöglichkeiten über das Kontaktformular.

Ihr Kontakt zu uns

Autohaus Ressle
Hauptstraße 10
86934 Ludenhausen
Tel: 08194 – 93 21 60
Mail: hinweis@autohaus-ressle.de